Schule Berngau

 

Abschlüsse der Mittelschule in Bayern

Die Mittelschule vermittelt das grundlegende Wissen und die fachspezifischen Kenntnisse, die der Einzelne für seinen Weg braucht. Ihr Ziel ist es, dass möglichst alle Jugendlichen einen Abschluss erreichen. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen im durchlässigen bayerischen Bildungssystem viele Anschlussmöglichkeiten offen - von der beruflichen Fort- und Weiterbildung bis hin zur Hochschulreife.

 

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben, erhalten den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Qualifizierender Abschluss

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Mittlerer Bildungsabschluss

Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Mit dem Abschlusszeugnis des Mittleren-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.

Qualifizierter Beruflicher Bildungsabschluss (Quabi)

Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.